Kaufvertrag, § 434 BGB Der Kaufvertrag gemäß § 433 BGB Kaufvertrag Definition: Der Kaufvertrag gemäß § 433 BGB beschreibt einen schuldrechtlichen Vertrag, der ein Verpflichtungsgeschäft als Rechtsfolge mit sich bringt. Ein Kaufvertrag besteht aus… 23. November 2020 Privatrecht