Privatrecht


!!! Im Aufbau !!!


Im Folgenden finden Sie Definitionen und Ausführungen einzelner Rechtsbegriffe und Rechtsfiguren aus dem Privatrecht. Diese werden mit Quellenangabe belegt, sodass Sie bei bedarf zur Vertiefung der einzelnen Themen, nachschlagen können.

NJW

Kaufvertrag, § 434 BGB

Der Kaufvertrag gemäß § 433 BGB Kaufvertrag Definition: Der Kaufvertrag gemäß § 433 BGB beschreibt einen schuldrechtlichen Vertrag, der ein Verpflichtungsgeschäft als Rechtsfolge mit sich bringt. Ein Kaufvertrag besteht aus…